Reiner Grimm: Wenn Sie wirklich dem Anwalt Polster Ihr Mandat geben wollen, dann
• lassen sie sich Ihre voraussichtlichen Kosten schriftlich geben.
• berechnet er Ihnen bis zu 20 % des Streitwertes an Gebühren.
• ist auch ein für Sie negativer außergerichtlicher Verlauf ein
Vergleich und wird entsprechend abgerechnet.
• wird nicht nach Aufwand, sondern nach dem höchsten
Gebührenschlüssel berechnet.
• werden vom Anderkonto vor Auszahlung die Anwaltskosten
einbehalten.
• wird Ihnen die „Freundschaft“ gekündigt, wenn Sie das Vorgehen
kritisieren sollten.
• werden Sie aufgefordert, ihn nicht mehr zu kontaktieren.
Also: Aufpassen !!!