Rechtsanwalt Joachim Günther Radolfzell am Bodensee Bewertungen
Max Christiansen: Im Februar 2015 wurde ich Opfer des Feuers ausgelöst in der Nachbarswohnung. Der Brand war derart erheblich, dass der Brandermittler der Kriminalpolizei keine Ursache und somit keinen Hapftpflichtigen ausmachen konnte. Na Prima Glanzleistung. Ich ohne Hausratversicherung aber eine sogenannte Haftpflichtversicherung mit Eigenschutz (hatte geglaubt dass diese einspringt, wenn bei mir durch Dritte entstandene Schäden eintreten; war nicht so; gibt es nur wenn ein Ersatzpflichtiger ausgemacht wurde, welcher den Schaden nicht regulieren kann). Noch vor dem Ergebnis des Brandschutzberichtes hatte ich Herrn Rechtsanwalt Günther mit meinem Fall beauftragt, insbesondere mit Hinsicht darauf dass durch meine Vermieterfirma keine Brandmelder installiert gewesen waren. Auf jeden Fall ging Herr Günther zunächst gegen die Vermieterfirma vor und beantragte eine einstweilige Verfügung, dass deren Baufirmen meine Wohnung zwecks Renovierung solange nicht betreten dürften bis der Brandschutzbericht vorläge. Die Gegenseite wollte klagen, sodass zunächst ein Termin vor Gericht zwecks gütlicher Einigung einberufen wurde. In deren Verhandlung erwirkte Herr Günther eine Zahlung von ca 2500,00 EUR, welche ich für die Einrichtung der neuen Wohnung gut gebrauchen konnte. Auch die beantragte Prozesskostenhilfe ging durch, sodass mir keine Gerichtskosten entstanden. Danke sehr gut gemacht Herr Günther.
Kann ich gerne weiter empfehlen.
Gut fand ich auch, dass er die finanzielle Seite von anfang an erläuterte (Ein gewisses Risiko, dass die Prozesskostenhilfe nicht durchginge hatte er mir erklärt, sodass ich wusste worauf ich mich einlies)
Aber Ende Gut Alles Gut
Anwaltskanzlei Rössler
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