Jens B: Rat- und Hilfesuchende bezeichnet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schmidt herabwürdigend als "Sachbearbeiter".
Unverblümt gibt er schriftlich zu erkennen, dass er alleinig über dem Gesetz steht - man von dessen Wohlwollen abhängig ist. Schließlich hat er ja die Richter des Freistaates Sachsen nach Ermessen als Prüfer zugelassen oder nicht. Das ist keine ehrenrührige Behauptung von mir, sondern aus einem Zitat des Dr. Schmidt; O-Ton: "Zutreffend ist" es, so seine Argumentation "dass es einen nicht gerichtlich überprüfbaren Bewertungsspielraum des Prüfers dafür gibt".
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Schmidt gibt in seiner Qualifikation auf der Plattform Apraxa.de an, besonders mit dem Hochschulrecht betraut und uneingeschränkt geeignet zu sein (auf einer anderen Seite steht er an der Seite von Rindviechern und fühlt sich in deren Angelegenheit besonders geeignet "landwirtschaftsrecht-sachsen.de"). Er ist aber nach eigenen Auskünften auch "Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig". 8 Prüfertätigkeiten konnten nachvollzogen werden. Offensichtlich bestehen also widerstreitende Interessen.
Die Grundpflichten eines Rechtsanwalts (§43a BRAO Abs. 1 u. 4) scheint der 44jährige Tausendsassa nicht zu kennen. Nach § 45 BRAO darf der Rechtsanwalt schlicht und ergreifend nicht tätig werden. Natürlich möchte nicht jeder Richter werden, oder studieren.
Aber selbst als potentielle(r), Normalsterbliche(r) MandantIn wird man nicht mit Großherzigkeit willkommen geheißen, sondern erhält erst einmal von diesem Rechtsanwalt gesonderte Honorarvereinbarungen, die über den üblichen BRAGO/RVG-Satz liegen, in anderen (speziellen) Fällen wird es dann als "ehrenamtliche Tätigkeit" verbucht.
Der Freistaat Sachsen schaut zu. Er (die Politikergarde Sachsens) hat ja schließlich was davon und außerdem hat Herr Dr. Thorsten Schmidt, wenn er denn nicht Rechtsanwalt ist, als "Prüfer bei Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa" gearbeitet, wie er in seinem " selbst gebastelten" "Steckbrief" auf Facebook der restlichen Welt -gemeint ist wohl eher Oma Erna und Tante Helga- gern mitteilt. Ist ja auch praktisch, wenn die Bucklige am 28. Januar über Facebook dem Thorsten zum Geburtstag gratuliert, als das sie zu Kaffee und Kuchen ins traute Heim nach Döbeln kommt.
Spaß beiseite: da das Verhalten des Rechtsanwalts Dr. Schmidt offenbar nicht im Einklang mit der Berufsordnung der Rechtsanwälte und der Bundesrechtsanwaltsordnung steht, ist die RAK Sachsen bereits eingeschalten. Ich bin mir sicher, dass einer entsprechenden Sanktionierung kommen wird.
Carmen Auerswald: Kompetente Beratung
Luis Schmidt: Sehr gute Anwälte!
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Jens B: Rat- und Hilfesuchende bezeichnet Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schmidt herabwürdigend als "Sachbearbeiter". Unverblümt gibt er schriftlich zu erkennen, dass er alleinig über dem Gesetz steht - man von dessen Wohlwollen abhängig ist. Schließlich hat er ja die Richter des Freistaates Sachsen nach Ermessen als Prüfer zugelassen oder nicht. Das ist keine ehrenrührige Behauptung, sondern aus einem Zitat des Dr. Schmidt; O-Ton: "Zutreffend ist" es, so seine Argumentation "dass es einen nicht gerichtlich überprüfbaren Bewertungsspielraum des Prüfers dafür gibt". Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Schmidt gibt in seiner Qualifikation auf der Plattform Apraxa.de an, besonders mit dem Hochschulrecht betraut und uneingeschränkt geeignet zu sein (auf einer anderen Seite steht er an der Seite von Rindviechern und fühlt sich in deren Angelegenheit besonders geeignet "landwirtschaftsrecht-sachsen.de"). Er ist aber nach eigenen Auskünften auch "Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig". 8 Prüfertätigkeiten konnten nachvollzogen werden. Offensichtlich bestehen also widerstreitende Interessen. Die Grundpflichten eines Rechtsanwalts (§43a BRAO Abs. 1 u. 4) scheint der 44jährige Tausendsassa nicht zu kennen. Nach § 45 BRAO darf der Rechtsanwalt schlicht und ergreifend nicht tätig werden. Natürlich möchte nicht jeder Richter werden, oder studieren.
Aber selbst als potentielle(r), Normalsterbliche(r) MandantIn wird man nicht mit Großherzigkeit willkommen geheißen, sondern erhält erst einmal von diesem Rechtsanwalt gesonderte Honorarvereinbarungen, die über den üblichen BRAGO/RVG-Satz liegen, in anderen (speziellen) Fällen wird es dann als "ehrenamtliche Tätigkeit" verbucht. Der Freistaat Sachsen schaut zu. Er (die Politikergarde Sachsens) hat ja schließlich was davon und außerdem hat Herr Dr. Thorsten Schmidt, wenn er denn nicht Rechtsanwalt ist, als "Prüfer bei Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa" gearbeitet, wie er in seinem " selbst gebastelten" "Steckbrief" auf Facebook der restlichen Welt -gemeint ist wohl eher Oma Erna und Tante Helga- gern mitteilt. Ist ja auch praktisch, wenn die Bucklige am 28. Januar über Facebook dem Thorsten zum Geburtstag gratuliert, als dass sie zu Kaffee und Kuchen ins traute Heim nach Döbeln kommt. Spaß beiseite: da dass Verhalten des Rechtsanwalts Dr. Schmidt offenbar nicht im Einklang mit der Berufsordnung der Rechtsanwälte und der Bundesrechtsanwaltsordnung steht, ist die RAK Sachsen bereits eingeschalten. Ich bin mir sicher, dass einer entsprechenden Sanktionierung kommen wird.