Sven Kurzawe: Sehr geehrte/r Bewertungsleser/in,
die Kanzlei Obermeier & Kollegen empfehle ich nicht. Dem liegt Folgendes zugrunde:
1. Mit der Beratungsleistung der Kanzlei war ich nicht zufrieden.
2. Die Abrechnungspraxis empfand ich als nicht mandantenorientiert. Nachdem ich das Mandat vorzeitig gekündigt und mich mit der Abrechnungspraxis der Kanzlei nicht einverstanden erklärt hatte, erhielt ich eine weitere, aus meiner Sicht nicht angemessene Rechnung. Erfreulicherweise konnte ich zusammen mit meinem neu beauftragten Rechtsanwalt die Rechnung der Kanzlei Obermeier in einem außergerichtlichen Vergleich merklich reduzieren. Gerichtlich geklärt wurde der Sachverhalt nicht.
Nach meiner Auffassung legte die Kanzlei die einschlägigen Gebührentatbestände kundenunfreundlich aus. Das dürfte auch anders gehen. Damit möchte ich aber nicht die Aussage treffen, dass die Auslegung der Kanzlei grundsätzlich unzulässig ist.
3. Nach meinen Erfahrungen würde ich die mir von der Kanzlei vorgelegte Honorarvereinbarung nicht noch einmal unterzeichnen. Diese kann zu einer Honorarforderung führen, die die gesetzlichen Gebühren im Einzelfall deutlich übersteigt. Aus meiner Sicht ist das nicht immer gerechtfertigt.
4. Den Umgangston der Kanzlei Obermeier mir gegenüber empfand ich als nicht sachlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kurzawe
Günther Obermeier Karlstein am Main Öffnungszeiten
Martin Klinko
Im Bornfeld 20, 63791 Karlstein am Main, Deutschland
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