dany lindinger: Meine Erfahrungen beschränken sich lediglich auf ein Beratungsgespräch mit zwei, sehr klaren und nicht komplexen Sachverhalten, -nicht mehr und nicht weniger!
Tags zuvor hatte ich mit den beiden Thematiken einen anderen Anwalt in Schwäbisch Hall konsultiert. Mich interessierte eine Zweitmeinung. Dies habe ich zuvor auch im Beratungsgespräch Hr. RA Chwoyka mitgeteilt.
Die Beratung war sachlich, es wurde sich für mich Zeit genommen (ca. 40min.). Das Ergebnis des Gesprächs deckte sich mit dem der ersten anwaltlichen Einschätzung. Im Gespräch fragte ich nach den Kosten, diese wurden mir mündlich mit pauschal 50,-€ angegeben. Was mich zunächst freute. Ca. 2 Monate später bekam ich dann die Rechnung zugeschickt. Der dort aufgeführte Betrag war dann leider das X-fache der besagten 50,-€. Der ausgewiesene Betrag wurde zwar begründet und ist auch sachlich nachvollziehbar, es wurde sogar mitgeteilt, man habe den Betrag "entgegenkommender Weise" eher niedrig angesetzt, dennoch im Ergebnis sehr ärgerlich! Die Fakten waren auch schon bei der Fragestellung nach der Kostennote bekannt.
Fazit: Fachlich kann ich weder eine Empfehlung aussprechen, noch abraten, da ich über keine Erfahrungswerte verfüge. Was jedoch die Abrechnungsmodalitäten angeht, Tendenz eher kritisch.
Daher nur 2 Sterne.
Achja, der erste Anwalt hat übrigens für die gleiche Leistung kein Honorar verlangt. Er nannte die Beratung ein "Mandanten-Anbahnungsgespräch". Bei mindestens gleichem Kompetenzeindruck werde ich zukünftig eher nach Hall gehen, obwohl Obersteinnach näher liegt.