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Paulo Gaboleiro ist seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt mit Kanzleihauptsitz in Frankfurt am Main und mit Zweigstelle in Stuttgart. Zu seinen Mandanten zählen sowohl natürliche, als auch juristische Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Handelsunternehmen aus ganz unterschiedlichen Wirtschaftszweigen.

 

Als Fachanwalt für deutsches und internationales Erbrecht berät und vertritt er Privatpersonen und Unternehmer im kautelarischen Bereich der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, der vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Testators), der Errichtung von Erb- und Erbverzichtsverträgen, der Gründung von Stiftungen, der Unternehmensnachfolgeplanung, der Optimierung der Vermögensnachfolge, z.B. mittels Familienpool-Gesellschaften, der Gestaltung rechtsgeschäftlicher Vollmachten und Patientenverfügungen, u.v.m. Die gerichtliche Vertretung im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht und im streitigen Erbschaftsprozess nimmt er im gesamten Bundesgebiet wahr.

 

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vermögenssorge und Testamentsvollstreckung (AGT) e.V. Bonn ist Rechtsanwalt Gaboleiro sowohl mit der Nachlassverwaltung in der Abwicklungsvollstreckung von Nachlässen betraut, als auch mit der Dauertestamentsvollstreckung, z.B. im Falle minderjähriger Erben. Die berufsmäßige Betreuung aufgrund gerichtlichter Bestellung des Betreuungsgerichts gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben. Ein besonderes Augenmerk ist im Erbrecht auf die familien-, sozial-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Bezüge zu richten. Parallel ist die Anwendung internationaler Abkommen und Staatsverträge zu beachten.

 

Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro ist Mitglied der deutsch-portugiesischen Außenhandelskammer (AHK Lissabon). Dank seiner langjährigen Berufserfahrung, dem internationalen Branchenwissen und seiner internationalen Vernetzung ist Rechtsanwalt Gaboleiro der optimale Berater und Vertreter Ihrer rechtlichen Interessen.


Migliedschaften:
  • Mitglied der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelkammer, Lissabon, Portugal (AHK); www.ccila-portugal.com;
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn; www.agt-ev.de;
  • Mitglied des Frankfurter Anwaltsverein als Landesverband des Deutschen Anwaltverein; www.frankfurter-anwaltsverein.de;
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein; www.anwaltverein.de;
  • Mitglied Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV); www.dvev.de;
  • Mitglied Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., www.dansef.de;

Rezensionen von Anwalt.de

 

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Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht, Internationales Wirtschaftsrecht


 

 

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