Alexandra Stahl: Herr Schneider war mein Scheidungsanwalt. Ihn hat es damals wenig interessiert, obwohl ich ihn mehrfach darauf aufmerksam gemacht hatte, dass mein Ex jegliche Zahlungen eingestellt hat und ich absolut keinerlei Einkommen hatte. Ich wollte damals wissen, ob ich PKH beantragen soll. Er meinte, es würde alles gut, ich solle durchhalten. Es ist nichts gut geworden. Ich musste auch für meine Anwaltskosten in vollem Umfang aufkommen, obwohl mein Ex sehr gut verdient hat. Auch kam von Herrn Schneider eine Mahnung und zwar über höhere Kosten, wie die ursprüngliche Rechnung. Ich war damals aus unserem Haus ausgezogen, da sich mein Ex regelmäßig mit seiner Freundin in unserem Haus getroffen hat. Mein Ex hatte mir Miete (dafür dass er im Haus gewohnt hat) bezahlt bis zu der erwähnten Einstellung. Die Miete ist später vor Gericht bei der Berechnung der Unterhaltskosten eingerechnet worden, da Herr Schneider es unterlassen hat anzugeben, dass in dem Betrag die Miete enthalten war. Meine Mutter hatte uns Kindern Wohnungen überschrieben, aus denen wir keinerlei Einkommen - bis heute nicht - hatten und haben, da sie einen Nießbrauch eingetragen hat. Herr Schneider hat dies übergangen und so getan, als hätte ich Einkommen. Hier kommen also mehrere Punkte zusammen die nicht hätten vorkommen dürfen: Abhalten von PKH. Nicht Angabe der Miete, ignorieren des Nießbrauchs. Auch wurde der Widerspruch der Gegenseite einfach so hingenommen Meinung meines Ex: er war für die Gegenseite
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