Günter Lackmann: Menschenunwürdiges Verhalten! Auf Schreiben wurde trotz Erinnerungen (mehrach und nachweislich!) nicht reagiert und sich mit "Urlaub" herausgeredet. Erfolgte Telefonate wurden zunächst bestritten und erst nach erfolgtem Nachweis wurde sich mit "Versehen" herausgeredet.. Man kann verschiedener Meinung sein, schriftliche Anträge und Einigungsversuche können selbstverständlich auch abgelehnt werden, auf Schreiben aber überhaupt nicht zu reagieren, dass gehört sich nicht, das ist unterste Schublade! Meiner Ansicht nach sollte auch ein Rechtsanwalt die gebotene Höflichkeit einzuhalten wissen.
Walter Steinhausen
Denkmalspl. 4, 26180 Rastede, Deutschland
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