Arne Reinhardt: Als Rechtsbeistand sollte sich Frau Wesener mal über Objektivität erkundigen.
Stattdessen vertritt sie ihre Meinung als "besserwisserische selbstgerechte" Dipl.Päd. ohne der Gesetzgebung Aufmerksamkeit zu schenken. Darüber hinaus ruft sie ungefragt und mit unterdrückter Nummer an ohne sich für die Störung zu entschuldigen, dabei ist sie in der Lage in einem 10 minütigen Telefongespräch sich eine Meinung über Menschen zu bilden.
Nein Frau Wesener, als Anwältin würde ich sie nicht bezeichnen, sondern vielmehr eine oberflächliche "Grundschul-Lehrerin" die Informationen auswendig lernt, ohne diese wirklich anwenden zu können, und ohne sich Meinungen Anderer anzunehmen bzw. ihr das aktive Zuhören schwerfällt oder ausblendet.
mit dennoch fG